Mitgliedschaft

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Fassung vom 4. Mai 2006

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Die Entsorgergemeinschaft besitzt die Rechtsform eines
eingetragenen rechtsfähigen Vereins und führt den Namen:

Entsorgergemeinschaft Bioabfall
Berlin - Brandenburg - Sachsen- Anhalt e.V.


2.
Sitz, Gerichtsstand & Erfüllungsort ist Nächst Neuendorf.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 
 
    § 2 Zweck und Aufgabe
 
 

1. Der Verein hat den Zweck, die Überwachung und Zertifizierung von solchen Entsorgungsfachbetrieben zu organisieren und zu sichern, die Bioabfälle verarbeiten.

2. Der Verein hat die Aufgabe,

2.1. Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und
Tätigkeit ihrer Mitgliedsbetriebe sowie an die erforderliche
Zuverlässigkeit, Sach- und Fachkunde der Inhaber und der
im Betrieb beschäftigten Personen festzulegen,

2.2. Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen für die
Überwachungs- und Zertifizierungsbüros durchzuführen
- speziell zur guten fachlichen Praxis der Bioabfallbehandlung,

2.3. Regelungen für die Erteilung und den Entzug von Überwachungszertifikaten und -zeichen sowie für die Durchführung der Überwachung zu schaffen,

2.4. deren Einhaltung zu überwachen,

2.5. Überwachungszertifikate und Überwachungszeichen an solche Mitgliedsbetriebe zu verleihen, die als Entsorgungsfachbetriebe die festgelegten Anforderungen erfüllen, und

2.6. ein aktuelles Entsorgungsfachbetriebsverzeichnis zu führen.

3. Der Verein unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.