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MITGLIED WERDEN | BEITRAGSORDNUNG | SATZUNG | |||
Fassung vom 4. Mai 2006 |
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| § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr |
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1. Die Entsorgergemeinschaft besitzt die Rechtsform eines Berlin - Brandenburg - Sachsen- Anhalt e.V.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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| § 2 Zweck und Aufgabe | ||||
1. Der Verein hat den Zweck, die Überwachung und Zertifizierung von solchen Entsorgungsfachbetrieben zu organisieren und zu sichern, die Bioabfälle verarbeiten. 2. Der Verein hat die Aufgabe, 2.1. Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und
2.2. Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen für die 2.3. Regelungen für die Erteilung und den Entzug von Überwachungszertifikaten und -zeichen sowie für die Durchführung der Überwachung zu schaffen, 2.4. deren Einhaltung zu überwachen, 2.5. Überwachungszertifikate und Überwachungszeichen an solche Mitgliedsbetriebe zu verleihen, die als Entsorgungsfachbetriebe die festgelegten Anforderungen erfüllen, und 2.6. ein aktuelles Entsorgungsfachbetriebsverzeichnis zu führen. 3. Der Verein unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. |
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